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Information zur Generalversammlung

Leider ist auch die 76. Generalversammlung vom Freitag, 6. März von der aktuellen Situation rund um das Coronavirus betroffen. Die Dienststelle Gesundheit und Sport des Kantons Luzern hat die Durchführung nach einer Risikoabwägung mit Auflagen bewilligt. Für die Teilnehmer der GV gilt folgende Einschränkung:

Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in China inkl. Hongkong, Südkorea, Iran,
Norditalien und Singapur aufgehalten haben, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Gleiches gilt für Personen die Grippesymptome haben (z.B. Fieber, Husten).
Falls diese Einschränkung auf jemanden zutrifft soll er/sie der Versammlung fernbleiben und sich beim Aktuar Jonas Lipp abmelden